Allgemeine Geschäfts‐, Zahlungs‐ und Lieferbedingungen für die Druckindustrie
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Die Geltung abweichender Bedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadenersatz (Ziffer VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadenersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab‐)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden, es sei denn, die Parteien haben Abweichendes vereinbart.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen, es sei denn, er hat diese Verletzung nicht zu vertreten.
Stand 12/2007